Kostenübernahme der Krankenkassen
Das Psychotherapeutengesetz von 1999 regelt auch die Kostenübernahme für Psychotherapie: In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine therapeutische Sprechstunde und 4 Probesitzungen à 50 Minuten.
Als PrivatpatientIn informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse über den Umfang und die Beantragungsmodalitäten für eine Verhaltenstherapie. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, brauchen Sie für die Probesitzungen nur Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Die Probesitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen. Ich verschaffe mir dabei einen Überblick über Ihre Symptomatik und Ihre Therapieziele. Dann stelle ich Ihnen mein Angebot vor und prüfe, ob Ihre Symptome der Indikation für eine Verhaltenstherapie entsprechen.
Ich werde Sie fragen, was genau Sie in Ihrem Leben verändern wollen und was Sie bereits dafür getan haben, um Ihre Ziele zu verwirklichen. Außerdem sprechen wir darüber, woran Sie am Ende der Therapie merken werden, ob sich die Therapie für Sie gelohnt hat. Natürlich können Sie auch alles nachfragen, was Ihnen unklar ist.
Wenn die Indikation für eine Verhaltenstherapie gegeben ist und ein Therapieantrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden soll, ist es notwendig, dass Sie zur somatischen Abklärung der Symptomatik eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Diese/r erstellt einen sogenannten Konsiliarbericht, um eine organische Erkrankung auszuschließen oder eine ggf. notwendige organische Behandlung zusätzlich zur Psychotherapie einzuleiten. Erst dann kann ein Therapieantrag für eine Verhaltenstherapie an Ihre Krankenkasse gestellt werden.